„Geschliffene“ Formulierung bei RP-Online

Verbrochen von Herrn Olsen am 15|03|2010

„…einen 50-jährigen Kradfahrer gerammt und dabei den Mann sowie das Zweirad rund 25 Meter mitgeschliffen.“
(Quelle: rp-online)
Die Benutzung von „geschliffen“ ist an dieser Stelle nicht nur falsch sondern auch noch reichlich makaber.

Edit: Die Redaktion hat den Fehler nach Hinweisen aus der Bevölkerung korrigiert. Das CMS scheint aber nicht in der Lage zu sein den Zeitpunkt der letzten Änderung gescheit zu aktualisieren.

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