Ohne-Grund-Geknipse

Verbrochen von Herrn Olsen am 11|03|2008

Tja.
Da hat sich der eine oder andere Landesgesetzgeber gedacht: „Wir knipsen einfach mal lustig und ohne triftigen Grund Kennzeichen von vorbeikommenden Fahrzeugen. Könnte ja sein, dass uns dadurch ab und an mal ein dicker Fisch ins Netz geht.“

„Nö!“ sagt Karlsruhe. So einfach geht’s nicht!

Ist nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht die paranoiden Schreibtischtäter auf den Boden des Grundgesetztes zurückholt. Zurecht.
Legt für mich die Vermutung nahe, dass sich der Gesetzgeber nicht besonders gut mit der Verfassung auszukennen scheint.
Traurig genug.

(via SpOn)

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